Meldebogen Veranstaltungen
Berücksichtigt werden grundsätzlich nur Projekte im Rahmen des Kultursommers, die eine entsprechende Förderung durch die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur oder das Kulturministerium des Landes erhalten und zwischen 1. Mai und 31. Oktober stattfinden.
Eine weitere Verwendung der veröffentlichten Daten in Print und Presse (auch durch Dritte) kann nicht ausgeschlossen werden.
Beiträge werden ggf. redaktionell bearbeitet.